Siva Dienstleistungen GmbH
Jacksonring 26
48429 Rheine
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Siva Dienstleistungen GmbH und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Gebäudereinigung, Transport, Fahrzeugvermietung, Entrümpelung, Hausmeisterservice, Gartenpflege sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Siva Dienstleistungen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere der Zugang zu den Einsatzorten sowie die Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
Mehraufwände, die aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet.
6. Termine, Verzug und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist die Siva Dienstleistungen GmbH berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand sowie entgangene Vergütung geltend zu machen.
Stornierungen oder Terminverschiebungen bedürfen der Zustimmung der Siva Dienstleistungen GmbH.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme der Leistung erforderlich ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Leistungserbringung unter Angabe von Mängeln beanstandet.
8. Besondere Regelungen für Transport- und Vermietungsleistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Fahrzeuge, Geräte und sonstige Gegenstände sorgfältig und vertragsgemäß zu behandeln.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten entstehen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung von Transportgut geht mit Beginn der Verladung auf den Auftraggeber über, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Zusätzliche Kosten, insbesondere durch Mehrkilometer, verspätete Rückgabe, Verschmutzung oder Beschädigung, werden gesondert berechnet.
9. Haftung
Die Siva Dienstleistungen GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Siva Dienstleistungen GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Einsatz von Subunternehmern
Die Siva Dienstleistungen GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
11. Mängelrechte
Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln ist der Siva Dienstleistungen GmbH zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Rheine.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.